Erstellung Jahresabschluss

 

Jedes Unternehmen muss jährlich einen Jahresabschluss erstellen. Hierbei handelt es sich um unsere Hauptdienstleistung.

Je nach Größe und Rechtsform Ihres Unternehmens genügt eine Einnahmen/Ausgaben Rechnung oder es muss eine Bilanz erstellt werden. Kapitalgesellschaften müssen ihre Bilanz um einen Anhang und ggf. auch einen Lagebericht ergänzen.

Für unsere Klienten erstellen wir sachgerecht aufgestellte Jahresabschlüsse, die selbstverständlich mit Ihnen erörtert werden. Nur in den wenigsten Fällen genügt das Zahlengerüst, um sich von einem Unternehmen ein aussagekräftiges Bild zu machen. Durch die jährliche Erfassung und Interpretation der Daten wird ein finanzielles und betriebswirtschaftliches Controlling für Ihr Unternehmen möglich.

Folgendes Leistungsspektrum bietet Ihnen die Kanzlei:

  • Erstellung von Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen und Jahresabschlüssen
  • Erstellung der Unterlagen für die Offenlegung von Jahresabschlüssen beim Firmenbuch
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen und Analysen des Jahresabschlusses

Die Prüfung der Bescheide und er­forderlichenfalls Beschwerden dagegen sind selbstverständlich auch Teil unserer Arbeit. Wir erstellen die Bilanz für Sie und nicht für das Finanzamt.

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