27. Oktober 2020
Posted by

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.

Sie beträgt für das Jahr 2021: 1,033.

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

ASVG-Werte (voraussichtlich)
Geringfügigkeitsgrenze  
monatlich € 475,86
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 713,79
Höchstbeitragsgrundlage  
täglich € 185,00
monatlich € 5.550,00
jährlich für Sonderzahlungen € 11.100,00
Höchstbeitragsgrundlage  
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung € 6.475,00
Die Auflösungsabgabe entfällt ab 2020.  

Stand: 27. Oktober 2020

Bild: katrin_timoff – Fotolia.com

Back to Top
Datenschutzinformation
Der datenschutzrechtliche Verantwortliche (Hierzer Steuerberatungs GmbH, Österreich) würde gerne mit folgenden Diensten Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Zur Personalisierung können Technologien wie Cookies, LocalStorage usw. verwendet werden. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit via unserer Datenschutzerklärung anpassen oder widerrufen.