Steuertipps für das auslaufende Jahr 2014

3. November 2014
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Steuertipps für das auslaufende Jahr 2014

Arbeitnehmerveranlagung:

Bis 31.12.2014 besteht noch die Möglichkeit eine Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2009 zu beantragen.

 

Spenden:

Bestimmte Spenden sind bis zu 10% des Gewinnes des aktuellen Wirtschaftsjahres steuerlich absetzbar.

 

Halbjahresafa:

Bei Wirtschaftsgütern, die im 2. Halbjahr den Jahres 2014 abgeschafft wurden, kann eine Halbjahresafa steuerlich abgesetzt werden, wenn die Inbetriebnahme auch noch im Jahr 2014 erfolgt.

 

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG):

Wirtschaftsgüter bis zu einem Anschaffungswert von € 400,00 können sofort abgeschrieben werden. Bei Einnahmen/Ausgaben Rechnern ist die Bezahlung der Anschaffungskosten ausschlaggebend.

 

Forschungsprämie:

Unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann eine Forschungsprämie in Höhe von 10% der getätigten Forschungsaufwendungen geltend gemacht werden.

 

Gewinnfreibetrag:

Werden vom Steuerpflichtigen keinerlei Investitionen getätigt, so steht bis zu einem Gewinn von 30.000,00 € ein 13%iger Gewinnfreibetrag zu.

Darüber hinaus ist das Geltend machen des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

 

Gewinnverlagerung bei Einnahmen/Ausgaben Rechnern:

Bei den Einnahmen/Ausgaben Rechnern gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Dies bedeutet, dass sowohl Einnahmen als auch Ausgaben mit der tatsächlichen Zahlung steuerlich relevant werden. Achtung: gilt nicht am 31.12. für regelmäßige Zahlungen, wie Miete, Löhne, Versicherungen (diese werden bei Zahlung bis zum 15.1.2015 dem alten Jahr zugerechnet).

Stand: 31.10.2014

 

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ASVG Sozialversicherungswert 2015 (voraussichtlich)

3. November 2014
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ASVG Sozialversicherungswert 2015 (voraussichtlich)

Das ASVG (Allgemeine Sozialversicherungsgesetz) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung für alle unselbständig Beschäftigten in Österreich.

Aufgrund der Aktualisierung ergeben sich für das Jahr 2015 voraussichtlich folgende Werte:

 

Geringfügigkeitsgrenze:

 täglich €  31,17
 monatlich  € 405,98
 Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberpauschale € 608,97

 

Höchstbeitragsgrundlage:

 täglich €   155,00
 monatlich € 4.650,00
 jährlich für Sonderzahlung € 9.300,00
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung  € 5.425,00

 

 

Auflösungsabgabe bei vielen Beendigungsarten eines Dienstverhältnisses:

beträgt 2015 € 118,00

 

Grenzbeträge zur Arbeitslosenversicherung:

monatliche Bemessungsgrundlage                                                                      Versichertenanteil

 bis € 1.280,00  0%
 ab € 1.280,00 bis € 1.396,00  1%
 ab € 1.396,00 bis € 1.571,00  2%
 über € 1.571,00  3%

Stand: 31.10.2014

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Anmeldung Dienstnehmer: Ist eine nachträgliche Erhebung der Finanzpolizei zulässig?

3. November 2014
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Anmeldung Dienstnehmer: Ist eine nachträgliche Erhebung der Finanzpolizei zulässig?

Alle neuen Dienstnehmer müssen vor Arbeitsbeginn bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt angemeldet werden. Diese Anmeldung wird auch von der Finanzpolizei kontrolliert. Die Daten der Anmeldung werden mit dem tatsächlichen Arbeitsbeginn abgeglichen.

Beginnt also ein neuer Dienstnehmer am 06.11.2014 um 7 Uhr mit seiner Arbeit, so hat bis zu diesem Zeitpunkt zumindest die Mindestangaben-Meldung unter Angabe des Namens und des Geburtstages des Dienstnehmers zu erfolgen.

Auch der Verwaltungsgerichtshof hat in einem ersten anhängigen Verfahren entschieden, dass ein Dienstgeber ordnungswidrig handelt, wenn der die Meldungen nicht rechtzeitig erstattet.

Stand: 31.10.2014

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