Wer macht was, wann und womit?

14. Februar 2015
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Prozessmanagement

Als Prozess werden einzelne Tätigkeiten bezeichnet, die dazu führen sollen, ein betriebliches Ziel zu erreichen. In jedem Unternehmen gibt es also eine Menge an Prozessen, die zu koordinieren sind. Transparent gestaltete, eindeutig definierte Prozesse sind wie die Verkehrsregeln des Unternehmens – sie vermeiden Chaos.

Beim Prozessmanagement wird zuerst ein Ziel formuliert, z.B. ein neues Produkt soll auf den Markt gebracht werden. Im nächsten Schritt wird analysiert, welche Prozesse zur Erreichung des Ziels nötig sind und wie sie aufeinander abgestimmt werden müssen.

Sind Ihre Prozesse noch zeitgemäß?

Abläufe werden mit der Zeit zur Routine. Der einzige Grund, warum etwas genauso gemacht wird, ist oft nur mehr der: „Weil es immer schon so gemacht wurde“. Es besteht die Gefahr, dass der Prozess nicht mehr hinterfragt wird. Vielleicht gibt es aktuellere Methoden, die effizienter sind oder die Prozesse sollten an veränderte Gegebenheiten neuer Technologien usw. angepasst werden?

Eine Weiterentwicklung kann nur erfolgen, indem der derzeitige Ablauf beobachtet und dokumentiert wird. Dann kann überlegt werden, wie der Prozess optimiert werden kann. Zukünftig sollte der Prozess auch in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden, denn in der Praxis besteht häufig ein Unterschied zwischen dem was dokumentiert und was tatsächlich gelebt wird.

Stand: Jänner 2015

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Wie wird die Ausbildung eines Lehrlings gefördert?

14. Februar 2015
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Wie wird die Ausbildung eines Lehrlings gefördert?

Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, können eine Vielzahl von unterschiedlichen Förderungen beantragen. Dieser Artikel informiert lediglich über eine kleine Auswahl.

Basisförderung

Die Basisförderung gilt für alle Lehrverhältnisse, die ein ganzes Lehrjahr aufrecht waren, außer es wurde durch Zeitablauf oder durch die Lehrabschlussprüfung früher beendet. Weiters darf die Lehrlingsentschädigung nicht unter dem Kollektivvertrag liegen.

Höhe der Förderung

  • 1. Lehrjahr: drei kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigungen
  • 2. Lehrjahr: zwei kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigungen
  • 3. und 4. Lehrjahr je eine kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigung
  • Berechnung bei halben Lehrjahren, Lehrzeitanrechnungen und Lehrzeitverkürzungen

Wenn kein Kollektivvertrag vorhanden ist, wird die Höhe durch eine allfällige Satzung des Bundeseinigungsamtes bestimmt bzw. die tatsächlich bezahlte Lehrlingsentschädigung bis zu einem Referenzwert gezahlt.

Der Förderantrag muss bei der Lehrlingsstelle der zuständigen Wirtschaftskammer gestellt werden.

Weitere Förderungen

Neben der Basisförderung gibt es noch weitere Beihilfen für Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, wie z.B. Förderungen für

  • ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen
  • Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten (z.B. für zusätzlichen Berufsschulunterricht, Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau)
  • die Weiterbildung der Ausbildner
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Anzahl von jungen Frauen in Berufen mit einem Frauenanteil von max. 30 %
  • Auslandspraktika

Auch für den Lehrling selbst gibt es Förderungen, z.B. wird der Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung gefördert und der wiederholte Antritt zur Lehrabschlussprüfung (Zweit- oder Drittantritt).

Stand: Jänner 2015

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Zahlung der Beiträge

14. Februar 2015
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Zahlung der Beiträge

Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) schreibt die Beiträge vierteljährlich vor. Die Vorschreibungen werden im Februar, Mai, August und November versendet (fällig jeweils am Ende des jeweiligen Monats).

Zahlungsverzug

Wenn Sie in vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten sind, ist abwarten keine gute Lösung. Erhält die SVA innerhalb einer gewissen Frist keine Zahlung, verschickt sie eine Mahnung. Wird auch darauf nicht reagiert, wird bei Gericht ein Antrag auf Exekution gestellt.

Bei Zahlungsproblemen kann mit der jeweiligen zuständigen Landesstelle Kontakt aufgenommen und eine Zahlungsvereinbarung getroffen werden. Möglich ist eine Ratenzahlung oder eine Stundung des Betrags bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Allerdings werden bis zur Zahlung in der Regel Verzugszinsen berechnet und vorgeschrieben.

Verzugszinsen 2015: 7,88 % p.a.

Gewerbe ruhend melden

Wird das Gewerbe nicht durchgehend ausgeübt, kann es für die Monate in denen Sie nicht tätig sind, ruhend gestellt werden. Achtung: Es besteht kein Versicherungsschutz. Das kann auch für maximal 18 Monate rückwirkend geschehen. Eine rückwirkende Ausnahme von der Pflichtversicherung ist allerdings nur für Zeiträume, in denen keine Leistung bezogen wurde, möglich. Mütter haben die Möglichkeit, im Zeitraum des Wochengeldbezugs die selbständige Erwerbstätigkeit zu unterbrechen und ihr Gewerbe ruhend zu melden.

Kleinunternehmerregelung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Kleinunternehmer die Ausnahme von der Pensions- und Krankenversicherung beantragen. Dazu darf der jährliche Umsatz aus allen unternehmerischen Tätigkeiten € 30.000,00 und die Einkünfte aus der gewerblichen Tätigkeit jährlich € 4.871,76 nicht übersteigen. Daneben müssen allerdings noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden.

Stand: Jänner 2015

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UID–Nummer für Kleinunternehmer

14. Februar 2015
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Wer ist Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer sind Unternehmer bis zu einem Umsatz von € 30.000,00, wenn sie nicht zur Umsatzsteuerpflicht optiert haben. Sie sind unecht von der Umsatzsteuer befreit. Daher dürfen sie keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen und müssen auch keine an das Finanzamt abführen. Sie haben auch kein Recht auf Vorsteuerabzug.

Was ist die UID-Nummer?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) ist eine spezielle Steuernummer für Unternehmen. Sie wird hauptsächlich benötigt bei Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern in anderen EU-Staaten. Bei Rechnungen mit einem Betrag von über € 10.000,00 ist die UID-Nummer aber auch bei Umsätzen im Inland auf der Rechnung anzugeben.

Benötigt ein Kleinunternehmer eine UID-Nummer für den Einkauf von Waren im EU-Ausland?

Für Kleinunternehmer, die keine UID-Nummer haben, gelten beim Kauf von Waren aus dem EU-Binnenmarkt dieselben Regelungen wie für Private – solange die Erwerbe € 11.000,00 (Erwerbsschwelle) nicht übersteigen. Das heißt, der Lieferant verrechnet den jeweiligen Mehrwertsteuersatz des Versendungsstaats (wenn der Lieferant die Lieferschwelle nicht überschritten hat, sonst verrechnet er österreichische USt).

Überschreiten die innergemeinschaftlichen Erwerbe des Erwerbers € 11.000,00 (Erwerbsschwelle) sollte eine UID-Nummer beantragt werden. Wenn die UID-Nummer verwendet wird, ist der innergemeinschaftliche Erwerb in Österreich zu versteuern und der Lieferant im anderen EU-Staat darf keine Steuer mehr in Rechnung stellen.

Wird die UID-Nummer verwendet, gilt das als Verzicht auf die Erwerbsschwelle. Der Kleinunternehmer ist mindestens zwei Jahre daran gebunden.

Stand: Jänner 2015

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Fehler in der Rechnung: Ist der Vorsteuerabzug erlaubt?

14. Februar 2015
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Fehler in der Rechnung: Ist der Vorsteuerabzug erlaubt?

Das Recht auf Vorsteuerabzug

Das Umsatzsteuergesetz sieht vor, dass sich ein Unternehmer Vorsteuerbeträge für im Inland ausgeführte Lieferungen oder sonstige Leistungen abziehen darf. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass eine nach dem Umsatzsteuergesetz ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Die Rechnung muss also alle nach dem Umsatzsteuergesetz vorgeschriebenen Rechnungsmerkmale enthalten.

Kein Vorsteuerabzug bei unechter Befreiung

Bei einer unechten Befreiung von der Umsatzsteuer besteht kein Recht auf einen Vorsteuerabzug – dazu zählen z.B. ärztliche Leistungen. Auch Kleinunternehmer (bis zu einem Jahresumsatz von € 30.000,00) dürfen sich nur dann die Vorsteuer abziehen, wenn sie zur Regelbesteuerung optieren.

Mangelhafte Rechnung

Wird im Nachhinein festgestellt, dass eine Rechnung nicht richtig war, kann das Recht auf Vorsteuerabzug unter Umständen trotzdem bestehen bleiben.

Regelung in den Umsatzsteuerrichtlinien

Wird im Verlauf einer Betriebsprüfung festgestellt, dass der Vorsteuerabzug auf Grund einer fehlerhaften oder mangelhaften Rechnung vorgenommen wurde, so kann der Mangel innerhalb einer vom Prüfer festzusetzenden angemessenen Frist behoben werden. Die Frist darf im Regelfall einen Monat nicht überschreiten. Wenn die Rechnung innerhalb dieses Zeitraums berichtigt wird, bleibt es beim ursprünglichen Vorsteuerabzug.

VwGH-Entscheidung

VwGH erlaubt Vorsteuerabzug trotz falscher Hausnummer auf der Rechnung

Laut dem VwGH (Verwaltungsgerichtshof) ist für einen Vorsteuerabzug unter anderem Voraussetzung, dass aus der Rechnung eindeutig zu entnehmen ist, wer Leistungsempfänger und wer Leistungserbringer war. Dazu muss neben dem Namen auch die Adresse angegeben werden. Eine falsche Adresse ist daher kein „kleiner“ formaler Fehler. Allerdings ist jede Bezeichnung ausreichend, die eine eindeutige Feststellung des Namens und der Anschrift

  • des Unternehmens
  • sowie des Abnehmers

der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung ermöglicht.

In der konkreten Entscheidung des VwGH wurde die Hausnummer um eine Ziffer zu niedrig angegeben. Die Leistungsempfängerin bleibt laut VwGH aber trotzdem eindeutig feststellbar, da es an der angegebenen Adresse kein gleichlautendes oder ähnliches Unternehmen gab. Daher bestand auch keine Verwechslungsgefahr. Laut VwGH liegt bei geringfügigen Schreibfehlern (die einer eindeutigen Rechnungszuordnung nicht im Wege stehen) kein Grund vor, von einer fehlenden Rechnungslegung auszugehen. Dazu zählt z.B. auch ein Ziffernsturz bei der Hausnummer des Leistungsempfängers.

Stand: Jänner 2015

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Wie hoch ist die Ausgleichstaxe 2015?

14. Februar 2015
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Wie hoch ist die Ausgleichstaxe 2015?

Was ist die Ausgleichstaxe?

Beschäftigt ein Arbeitgeber 25 Arbeitnehmer oder mehr muss er für je 25 Mitarbeiter mindestens einen begünstigten Behinderten einstellen.

Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, muss er für jeden begünstigten Behinderten, den er beschäftigen müsste, eine Ausgleichstaxe zahlen.

Der begünstigte Behinderte kann ebenso teilzeitbeschäftigt werden (auch unter der Geringfügigkeitsgrenze von € 405,98).

Höhe für 2015

Anzahl der Dienstnehmer Höhe 2015 Höhe 2014
25 bis 99 € 248,00 monatlich € 244,00 monatlich
100 bis 399 € 348,00 monatlich € 342,00 monatlich
400 oder mehr Dienstnehmer € 370,00 monatlich € 364,00 monatlich

Wer ist ein begünstigter Behinderter?

Zu den begünstigten Behinderten zählen alle Personen, bei denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 % durch Bescheid des Sozialministeriumservice, festgestellt wurde. Manche begünstigte Behinderte werden doppelt gerechnet, wie z.B. Blinde, Behinderte vor Vollendung des 19. Lebensjahres, Behinderte für die Dauer eines Ausbildungsverhältnisses (auch wenn das 19. Lebensjahr bereits vollendet wurde), im Rollstuhl sitzende Behinderte.

Auflösung eines solchen Dienstverhältnisses

Achtung: Für die Auflösung eines Dienstverhältnisses mit einem begünstigten Behinderten gelten spezielle Regelungen.  Wir informieren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch gerne näher über dieses Thema.

Stand: Jänner 2015

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Änderung bei der Hauptwohnsitzbefreiung

14. Februar 2015
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Änderung bei der Hauptwohnsitzbefreiung

Änderung 2. Abgabenänderungsgesetz 2014

Ausdehnung der Hauptwohnsitzbefreiung

Durch die Hauptwohnsitzbefreiung sind Veräußerungen von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen samt Grund und Boden (bis zu 1.000 m2) befreit, wenn sie dem Veräußerer:

  • ab der Anschaffung bis zur Veräußerung für mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben. Diese Regelung wurde nun mit dem 2. Abgabenänderungsgesetz 2014 geändert. Wird ein unbebautes Grundstück angeschafft, muss das Gebäude erst ab der Fertigstellung durchgehend genutzt werden oder
  • innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben. Bei dieser Regelung gab es keine Änderung.

Neues aus dem Einkommensteuer-Richtlinien-Wartungserlass 2015 (Begutachtungsentwurf)

Verkauf von benachbarten Grundstücken

Als Grundstück gilt grundsätzlich die einzelne Parzelle. Wenn aber gemeinsam mit dem als Hauptwohnsitz genutzten Grundstück auch benachbarte Grundstücke verkauft werden, die gemeinsam mit dem als Hauptwohnsitz genutzten Grundstück genutzt werden, kann der Verkauf als Einheit betrachtet werden. Auch der Verkauf der benachbarten Grundstücke kann daher unter die Hauptwohnsitzbefreiung fallen. Allerdings nur, bis eine Gesamtfläche von 1.000 m2 erreicht wird. Sobald diese Grenze überstiegen wird, sind die Nachbargrundstücke nicht von der Hauptwohnsitzbefreiung mitumfasst.

Eigentumswohnungen

Nach den Bestimmungen zur Besteuerung von Immobilien ist eine Eigentumswohnung ein eigenständiges Grundstück. Daher gilt für jede Eigentumswohnung die 1.000 m2-Grenze.

Parkplatz

Maximal zwei Parkplätze sind bei der Veräußerung von der Hauptwohnsitzbefreiung miterfasst – auch wenn sich der Parkplatz auf einem eigenen Grundstück befindet. Die Richtlinien stellen jetzt allerdings klar, dass die bloße Veräußerung eines Parkplatzes nicht der Hauptwohnsitzbefreiung unterliegt.

Stand: Jänner 2015

 

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Finanzpolizei

12. Januar 2015
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Was tun, wenn die Finanzpolizei klingelt?

Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat einen Artikel über das richtige Verhalten während einer finanzpolizeilichen Kontrolle herausgegeben. Informieren sie sich vorab:

Verhalten während Finanzpolizei

Und um gut auf diesen Zeitpunkt vorbereitet zu sein, hier auch noch einige Hinweise, die sie bereits vorab beachten sollten:

Vorbereitung Finanzpolizei

 

 

 

 

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Welche Unterlagen dürfen vernichtet werden?

29. Dezember 2014
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Welche Unterlagen dürfen vernichtet werden?

Sie möchten Platz schaffen für Ihre neuen Unterlagen und fragen sich jetzt, wie lange Sie Ihre Buchhaltungsbelege aufbewahren müssen?

Grundsätzlich beträgt die Frist sieben Jahre. Das heißt Sie dürfen heuer Akten und Belege aus dem Jahr 2007 (oder älter) vernichten.

Die Frist von sieben Jahren gilt allerdings nicht für alle Unterlagen. Die Tabelle zeigt einige ausgewählte Aufbewahrungsfristen.

Aufbewahrungsfristen
Buchhaltungsunterlagen 7 Jahre
Belege 7 Jahre
Aufstellung der Einnahmen/Ausgaben 7 Jahre
Geschäftspapiere und sonstige Aufzeichnungen 7 Jahre
Unterlagen, die bestimmte Grundstücke betreffen 22 Jahre
Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Dienstleistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der neue Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird 10 Jahre
zu einem anhängigen Berufungsverfahren, gerichtlichen oder behördlichen Verfahren gehörende Unterlagen Solange das Verfahren dauert

Die Aufbewahrungsfrist beginnt immer mit Beginn des Kalenderjahres zu laufen, das dem Jahr folgt, in dem zuletzt Eintragungen gemacht worden sind. Weicht ein Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr ab, so beginnt die Frist mit Ende jenes Kalenderjahres zu laufen, in dem das Wirtschaftsjahr endet.

Tipp: Es ist möglich, die Unterlagen elektronisch zu archivieren, jedoch muss eine vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und urschriftsgetreue Wiedergabe gewährleistet sein.

Beispiel 1: Eine mit 3.2.2015 datierte Rechnung muss bis zum 31.12.2022 aufbewahrt werden (wenn die Aufbewahrungsfrist sieben Jahre beträgt. Achtung: Gilt nicht für Grundstücke bei denen gegebenenfalls eine Vorsteuerberichtung gemacht werden muss).

Beispiel 2: Wirtschaftsjahr von 1.2.2015 bis 31.1.2016: Ist die Rechnung mit 3.2.2015 ausgestellt, muss sie bis zum 31.12.2023 archiviert werden.

Achtung: Beim Kauf eines Grundstücks im Privatvermögen sollten alle Unterlagen, die mit dem Kauf in Zusammenhang stehen, aufbewahrt werden (wie beispielsweise Kaufvertrag, Belege über Anwalts-/Notarkosten und Grunderwerbsteuer und alle Rechnungen zu später getätigten Investitionen). So können bei einem späteren Verkauf die tatsächlichen Anschaffungskosten bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns angesetzt werden.

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Meldepflichten im Februar

29. Dezember 2014
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Meldepflichten im Februar

Meldungen ans Finanzamt

Bestimmte Honorarzahlungen

Unternehmer müssen Zahlungen, die für bestimmte Leistungen außerhalb eines Dienstverhältnisses gezahlt werden, an das Finanzamt melden. Die Zahlungen aus dem Jahr 2014 müssen elektronisch bis Ende Februar 2015 gemeldet werden.

Unter diese meldepflichtigen Tätigkeiten fallen z.B. Leistungen von Mitgliedern des Aufsichtsrats, Versicherungsvertretern, Vortragenden oder sonstige Leistungen, die im Rahmen eines freien Dienstvertrags erbracht werden.

Es muss keine Meldung gemacht werden, wenn das an eine Person (oder Personengemeinschaft) im Kalenderjahr insgesamt geleistete Gesamtentgelt nicht mehr als € 900,00 und das Gesamtentgelt für jede einzelne Leistung nicht mehr als € 450,00 beträgt (einschließlich allfälliger Reisekostenersätze).

Auslandszahlungen über € 100.000,00

Auch Zahlungen für folgende Leistungen müssen dem Finanzamt gemeldet werden:

  • Leistungen, die nach dem Einkommensteuergesetz unter die Einkünfte aus selbständiger Arbeit fallen und im Inland ausgeübt werden, wie z.B. wissenschaftliche, künstlerische Tätigkeiten
  • Vermittlungsleistungen, die von in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtigen im Inland getätigt werden oder sich auf das Inland beziehen
  • kaufmännische oder technische Beratungen im Inland

Diese Meldung muss bis Ende Februar erfolgen. Sie muss nicht gemacht werden, wenn die Zahlungen im Jahr 2014 an einen Leistungserbringer € 100.000,00 nicht überstiegen haben, bereits ein Steuerabzug (nach § 99 EStG) vorgenommen wurde oder die Zahlung an eine ausländische Körperschaft gemacht wurde, die im Ausland einem Steuersatz von mindestens 15 % unterliegt.

Meldungen an den Krankenversicherungsträger

Schwerarbeitsmeldung

Bis Ende Februar sind die Schwerarbeitsmeldungen für 2014 zu erstellen. Die Meldung muss dem zuständigen Krankenversicherungsträger elektronisch mittels ELDA übermittelt werden (nur in bestimmten Ausnahmefällen ist die Meldungen ohne ELDA zulässig).

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