Das Jahresende rückt näher – welche Dinge sollten sie beachten?
Bei Ausschüttungen aus einer GmbH erhöht sich die Kest von 25% auf 27,5%. Sollte eine Ausschüttung für Anfang 2016 geplant sein, wäre ev. eine Überlegung, diese vorzuziehen. Zu beachten ist hierbei die steuerfreie Einlagenrückgewähr – hierzu empfehlen wir eine individuelle Beratung bei uns in der Kanzlei.
Dadurch steigt die Gesamtsteuerbelastung bei Kapitalgesellschaften von 43,75% auf 45,63%. Es ist somit zu prüfen, insbesondere bei kleinen GmbH´s mit niedrigen Gewinnen, ob die richtige Rechtsform vorliegt. Auch hierzu laden wir sie recht herzlich zu einem Gespräch in der Kanzlei ein.
Ab 2016 wurde der Bildungsfreibetrag und die Bildungsprämie abgeschafft. Ev. besteht die Möglichkeit Aus- und Weiterbildungen noch heuer zu tätigen.
Ab 2016 ändern sich die Einkommensteuertarife. Hierbei besteht besonders bei Einnahmen/Ausgaben Rechnern, bei denen das Zu-/und Abflussprinzip zur Anwendung kommt, ein gewisser Handlungsspielraum.
Die Forschungsprämie wird ab 2016 von 10% auf 12% erhöht.
Betriebsveranstaltungen sind bis zu € 365,00 pro Dienstnehmer und Jahr lohn- und sozialversicherungsfrei. Geschenke sind bis zu € 186,00 pro Dienstnehmer und Jahr lohn- und sozialversicherungsfrei. Bargeschenke sind immer steuerpflichtig.
Arbeitnehmerveranlagungen für das Jahr 2010 können nur noch bis zum 31.12.2015 beim Finanzamt eingereicht werden.