29. Juli 2024
Posted by

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat die bestehende umfangreiche Information zu steuerlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwasserkatastrophen erneuert und veröffentlicht. Darin finden sich detaillierte Information zu:

  • Verlängerung von Fristen
  • Anträge zur Erleichterung bei Steuerzahlungen
  • Herabsetzung von Vorauszahlungen der Einkommen- und Körperschaftsteuer: Ist man von Katastrophenschäden betroffen, so kann ein entsprechender Antrag bis 31. Oktober gestellt werden.
  • Steuerfreiheit von Zahlungen aus dem Katastrophenfonds und freiwilligen Zuwendungen Dritter
  • Zuwendungen und Spenden zur Beseitigung von Katastrophenschäden
  • Informationen zu allgemeinen ertragsteuerlichen Begünstigungen, wie z. B. allgemeine Investitionsbegünstigungen, Investitionsfreibetrag, Sonderregelung für Einkünfte aus Waldnutzungen oder Liebhabereibeurteilung
  • Außergewöhnliche Belastungen in Zusammenhang mit Hochwasserschäden
  • Freibetragsbescheide
  • Befreiung von Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben
  • Abstandnahme von Festsetzung der Grundsteuer

Die gesamte Info ist auf findok.bmf.gv.at unter „Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den aktuellen Hochwasserkatastrophen“ nachzulesen. Das BMF weist darauf hin, dass die Beurteilung des konkreten Sachverhaltes der zuständigen Abgabenbehörde obliegt.

Stand: 01. August 2024

Bild: Animaflora PicsStock – Adobe Stock.com

Back to Top
Datenschutzinformation
Der datenschutzrechtliche Verantwortliche (Hierzer Steuerberatungs GmbH, Österreich) würde gerne mit folgenden Diensten Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Zur Personalisierung können Technologien wie Cookies, LocalStorage usw. verwendet werden. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit via unserer Datenschutzerklärung anpassen oder widerrufen.