Änderung bei elektronisch erbrachten Dienstleistungen
3. November 2014
Änderung bei elektronisch erbrachten Dienstleistungen
Ab 01.01.2015 werden
- elektronisch erbrachte Dienstleistungen
- Telekommunikations-
- Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen
am Empfängerort (dort, wo der Private seinen Wohnsitz hat) steuerpflichtig, wenn sie an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedsstaaten erbracht werden.
Diese Steuerunterlagen sind 10 Jahre aufzubewahren.
Für den Unternehmer besteht die Möglichkeit, die Umsatzsteuererklärung auf einem eigen Web-Portal, dem Mini-One-Stop-Shop zu erstellen.
Bei Fragen zu diesen Thema stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Stand: 31.10.2014