Besteht für einen Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein Firmen-Kfz privat zu nutzen, so ist grundsätzlich ein Sachbezug von 2 % der Anschaffungskosten (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), maximal € 960,00 monatlich, als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu versteuern. Für Kraftfahrzeuge mit einem geringen CO2-Emissionswert sind jedoch nur 1,5 % bzw. maximal € 720,00 anzusetzen. In einer eigenen Info weist nun das BMF darauf hin, was bei Anschaffungen in 2020 gilt:
Erstzulassung des Pkw bis zum 31.3.2020
Es gilt die Grenze bei 118 g CO2/km bezogen auf das NEFZ-Prüfverfahren (alte Sachbezugswerteverordnung).
Erstzulassung des Pkw ab dem 1.4.2020
Ist der WLTP-Emissionswert im Typen- bzw. Zulassungsschein ausgewiesen, gilt die neue Grenze von 141 g CO2/km (neue Sachbezugswerteverordnung).Ist der WLTP-Emissionswert im Typen- bzw. Zulassungsschein NICHT ausgewiesen, gilt die Grenze von 118 g CO2/km entsprechend der alten Sachbezugswerteverordnung.
Stand: 19. Dezember 2019